Kosten geltend machen.
Dies kann beispielsweise Reisekosten umfassen, die in direktem Zusammenhang mit dem Asylverfahren stehen. Asylsuchende müssen mitunter zu einem Gespräch mit der Einwanderungsbehörde, einem Anwalt, einem Gericht, einem Arzt oder einer anderen beteiligten Organisation reisen.
Reisen zu notwendigen Arztterminen oder Weiterbildungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. In der Regel muss die Notwendigkeit der Reise im Voraus nachgewiesen werden. Bewohner erhalten an der Rezeption Informationen zu den Regelungen und zur Antragstellung.
Medizinische Versorgung während des Aufenthalts
Asylsuchende in den Aufnahmezentren der COA haben Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung.
