Mit anderen Worten: Die Änderungen sollen nicht abrupt erfolgen, sondern die Ausstellung und Überprüfung von Führerscheinen in ganz Europa schrittweise verändern. Ein genauerer Blick auf die Details dieser Reform zeigt, dass einige Maßnahmen relativ flexibel bleiben: Es bleibt ein gewisser Ermessensspielraum erhalten, um weitere Bestimmungen anzupassen.
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Die Gültigkeitsdauer ist nun begrenzt.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen. Bislang waren manche Führerscheine – insbesondere die alten, rosafarbenen Papiere, die viele Franzosen noch immer besitzen – lebenslang gültig. Die europäische Regelung sieht nun eine maximale Gültigkeitsdauer von 15 Jahren für Auto- und Motorradführerscheine vor.
In einigen Ländern kann die Gültigkeitsdauer auf zehn Jahre verkürzt werden. Der alte Führerschein wird schrittweise durch ein neues europäisches Modell mit Ablaufdatum ersetzt. Laut der Generaldirektion Kommunikation des Europäischen Parlaments sieht diese Option eine lange Übergangsfrist vor, die bis zum 19. Januar 2033 verlängert werden kann.
Die neue Gültigkeitsdauer beginnt mit der Erneuerung des Führerscheins, entweder nach fünf, zehn oder zwanzig Jahren, je nach Situation. Inhaber eines alten Führerscheins müssen diesen daher nicht sofort ersetzen. Sie können ihn bis zum Erneuerungsdatum weiterhin verwenden.
Die Reform enthält auch spezielle Bestimmungen für Fahrer über 65 Jahre. Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeitsdauer ihrer Führerscheine verkürzen und häufigere ärztliche Untersuchungen im Rahmen von Auffrischungskursen vorschreiben. Diese Maßnahme ist jedoch nicht verpflichtend: Jedes Land hat das Recht, sie umzusetzen oder nicht.
Die Reform umfasst auch Änderungen im Verfahren zur Erlangung oder Verlängerung von Führerscheinen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wollen medizinische Untersuchungen, darunter augenärztliche und kardiovaskuläre Tests, einführen, um zu bestätigen, dass Fahrer die erforderliche Fahrtauglichkeit besitzen.