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Auch hier bleibt die Umsetzung jedoch flexibel. Die ärztliche Untersuchung kann durch ein Selbstbewertungssystem oder andere national etablierte Bewertungsmethoden ersetzt werden. In der Praxis wird die ärztliche Untersuchung daher in Europa nicht systematisch verpflichtend sein.

Die Fahrprüfung selbst soll jedoch zuverlässig sein. Die Kandidaten werden nun anhand neuer Aspekte im Zusammenhang mit der Entwicklung moderner Fahrtechniken bewertet. Zusätzliche Fragen und Übungen umfassen Themen wie die Gefahren des toten Winkels, die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen, das sichere Öffnen von Autotüren zur Vermeidung von Kollisionen mit Radfahrern und die Risiken der Ablenkung durch die Nutzung von Mobiltelefonen.

 

Die europäischen Kräfte wollen auch das Bewusstsein der am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer schärfen. Aufklärungsprogramme müssen den Risiken für Fußgänger, Kinder, Radfahrer sowie Nutzer von Rollern und anderen Fortbewegungsmitteln mehr Aufmerksamkeit widmen.

Sanktionen, die auch im Ausland gelten

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Lösung betrifft im Ausland begangene Straftaten. Bislang konnten einige Fahrer einer Bestrafung entgehen, indem sie eine Straftat in einem anderen europäischen Land begingen.

Die Mitgliedstaaten müssen nun den Informationsaustausch verbessern, um diese Form der Straflosigkeit zu bekämpfen. Begeht ein Fahrer in einem anderen EU-Land eine schwere Straftat, kann dies automatisch der zuständigen Behörde gemeldet werden, die seinen Führerschein ausgestellt hat.

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Die nationalen Behörden müssen in Kürze endgültige Entscheidungen über die härtesten Strafen treffen, etwa für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die Beteiligung an einem tödlichen Unfall oder schwere Geschwindigkeitsübertretungen – beispielsweise die Unterschätzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h.

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