Diese Leistungsempfänger erhalten im September zusätzlich 226,28 €: Prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Wer erhält den Zuschlag?
Nicht alle Leistungsempfänger der UWV haben Anspruch darauf. Beispielsweise erhalten Sie die Zulage nicht automatisch, wenn Sie nur Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen. Die UWV prüft Ihre Situation zum 1. Juli 2026. Hatten Sie an diesem Stichtag Anspruch auf Leistungen nach dem WIA-, WAO- oder WAZ-Programm? Falls ja, müssen Sie außerdem mindestens 35 Prozent arbeitsunfähig sein.

Haben Sie am 1. Juli eine Wajong-Leistung bezogen? Dann könnten Sie auch anspruchsberechtigt sein. Für Wajong gilt die zusätzliche Voraussetzung einer Behinderung von mindestens 35 Prozent nicht in gleicher Weise. Daher ist es besonders wichtig, welche Leistung Sie am Stichtag bezogen haben.

Haben Sie erst nach dem 1. Juli Anspruch auf eine Behindertenrente erworben? Dann erhalten Sie in der Regel keine Leistung für 2026. Jemand, der die Voraussetzungen am 1. Juli erfüllte, kann hingegen weiterhin anspruchsberechtigt sein. Die Situation zum Stichtag bestimmt die Höhe der jährlichen Zahlung.

Sie müssen keinen Antrag stellen.
Wer Anspruch auf die 226,28 € hat, muss kein Formular ausfüllen. Das UWV prüft automatisch, wer die Voraussetzungen erfüllt. Der Betrag wird dann zusammen mit der Septemberzahlung ausgezahlt. Sie müssen sich daher nicht separat an das UWV wenden, um die Beihilfe zu beantragen. Im September erscheint in Mijn UWV eine zusätzliche Zahlungsangabe. Dort können Sie sehen, ob die Zahlung für Sie bereitsteht.